Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit der AGB
1.1 Die Firma JHTec erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt die Firma JHTec nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die Firma JHTec in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

2. Vertragsinhalte
2.1 Die Firma JHTec erstellt und liefert nach den Wünschen der Kunden Softwarelösungen, Installations-Dienstleistungen, Beratungen, telefonischer Support, Vor-Ort Hilfe bezüglich PC-Technik, usw. Für Leistungen, deren Erfüllung auch von Dritten abhängen (z.B. Kauf von Hardware/Software im Auftrag des Kunden) ist die Firma JHTec nur Vermittler und kann keine Gewähr übernehmen.

2.2 Alle Preise und Angebote sind freibleibend. Irrtümer sind vorbehalten.

3. Dienstleistungen welche Vorort, telefonisch, per Internet oder E-Mail stattfinden
3.1 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Bei sämtlichen Vorort oder telefonisch stattfindenden Dienstleistungen geht die Firma JHTec davon aus, dass der Kunde Sicherheitskopien von allen Daten, welche der Kunde keinesfalls verlieren möchte, angefertigt hat. Der Kunde spricht die Firma JHTec insofern von jeglicher Haftung für Schäden, welche durch den Verlust solcher Daten entstehen, frei. Dem Kunden ist weiterhin bekannt, dass bei Dienstleistungen, welche Datenrestaurierungen beinhalten, die Gefahr besteht, dass die betroffenen Daten endgültig verloren gehen können. Der Kunde spricht die Firma JHTec daher von jeglicher Haftung für Datenverluste frei, welche bei Datenrestaurierungs- und Datenrettungsarbeiten entstehen.

3.2 Eventuelle Anfahrtszeiten werden zu den angegebenen Preisen mitberechnet und richten sich nach der Entfernung sowie Fahrzeit.

3.3 Der Kunde erklärt sich bei Abschluss des Vertrages damit einverstanden, dass Fälle auftreten können, in denen eine vollständige Behebung des Problems oder vollständige Erfüllung des Auftrages nicht möglich ist. In solchen Fällen wird der Kunde der Firma JHTec nur die tatsächlich erbrachten Teilleistungen nach den vereinbarten Preisen vergüten.

4. Webdesign, Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten, Webhosting
4.1 Nach Vertragsabschluss stellt der Kunde der Firma JHTec die Texte und Grafiken zur Verfügung, die in die Website eingebunden werden sollen. Texte und Grafiken in digitalisierter Form werden im üblichem Dateiformat (für Texte: .txt, .docx, .rtf / für Grafiken: .jpg, .gif, .png, .bmp, .tif ) auf einem geeigneten Medium (USB-Stick, DVD-Rom, Email, eigene Website) geliefert.

4.2 Bei den einzelnen Schritten “Konzeptentwurf”, “Designentwurf” und “Aufbau der Internetpräsenz” handelt es sich um separate Verträge. Keine der beiden Vertragsparteien ist verpflichtet, bei Abschluss eines der oben genannten Verträge, weitere Verträge abzuschließen.

4.3 Der Kunde trägt Sorge für die Sicherung seiner Daten, Text- und Bildvorlagen. Bei den Dateien, die er der Firma JHTec zur Verfügung stellt, handelt es sich um Doppel von unversehrten Dateien, die sich in seinem Besitz befinden. Stoffliche Text- und Bildvorlagen werden ebenfalls als Kopien zur Verfügung gestellt, um im Verlustfall den Schaden gering zu halten. Sind die Daten oder Vorlagen nicht angekommen oder nicht brauchbar, übersendet der Kunde sie erneut.

4.4 Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit und die Rechtmäßigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und stellt die Firma JHTec insofern von jeder Verantwortung frei. Er beachtet das Copyright und unterlässt rechtswidrige Inhalte.

4.5 Dem Kunden werden nach vollständiger Zahlung der Vergütung die Besitz-, Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte an der Website und ihren Elementen übertragen. Die Firma JHTec behält die Urheberrechte am Design der Website und den selber erstellten Elementen wie Grafiken, Formularen usw. Der Kunde behält die Urheberrechte an den eigenen Texten und Bildern.

4.6 Sofern der Kunde über den JHTec eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zustande, der Provider wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.

4.7 JHTec bzw. unsere ausgesuchten Webhoster gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Anlagen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von JHTec bzw. unseren Partnern liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen sind.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von JHTec. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung durch JHTec nicht zulässig.

5.2. Gegenüber Kunden behält sich JHTec das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in diesem Fall auch auf den anerkannten Saldo, wenn JHTec Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnungen bucht (Kontokorrentvorbehalt). Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages an JHTec ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware verarbeitet worden ist oder nicht. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung nach der Abtretung ermächtigt. JHTec kann nach eigener Wahl die Forderung auch selbst einziehen. JHTec wird die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber JHTec nachkommt und sich nicht in Verzug befindet. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben zu machen und JHTec beim Einzug der Forderung zu unterstützen. JHTec ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert den Wert der bestehenden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von JHTec.

6. Abnahme von Leistungen, Mängel und Haftung
6.1 Nach Fertigstellung und Überbringung der vereinbarten Leistung gemäß Vertrag nimmt der Kunde die Leistung unverzüglich ab und bestätigt die vertragsgemäße Fertigstellung. Werden nicht binnen zwei Wochen schriftlich Einwendungen erhoben, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Firma JHTec nach Ablauf dieser zwei Wochen von jeglicher Haftung für nicht arglistig verschwiegene Mängel freizusprechen.

6.2 Sollte die Leistung nicht der Vereinbarung entsprechen, wird die Firma JHTec zügig nachbessern. Kleine Fehler sind kein Grund zur Verweigerung der Zahlung.

6.3 Die Firma JHTec haftet für Schäden nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Firma JHTec auf den Schaden beschränkt, der für die Firma JHTec bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Für Mängelfolgeschäden ist jede Haftung ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung von JHTec beschränkt auf einen Betrag von Euro 250,00 pro Schadensfall.

6.4 Die Haftung der Firma JHTec wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

6.5. Für gelieferte Ware besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den nachstehenden Regelungen.

6.6. Handelt der Kunde als Unternehmer, so verjähren seine Ansprüche aufgrund von Mängeln der Ware mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware; die gesetzliche Verjährung von Rückgriffsansprüchen (§ 479 BGB) bleibt unberührt. Darüber hinaus ist die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ausgeschlossen.

6.7. Die in Ziffer 6.6. genannten Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit JHTec eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Sie gelten außerdem nicht für Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

6.8. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Verwendung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen JHTec.

6.9. Vor Rückgabe von mangelhafter Ware hat der Kunde auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.

7. Zahlungsbedingungen
7.1 Alle genannten Preise verstehen sich als Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.

7.2 Zahlungen erfolgen bei Vorort Dienstleistungen sofort bar, sofern nicht anders vereinbart. Dienstleistungen, welche nicht Vor0rt erbracht werden, werden 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig und erfolgen bar oder durch Überweisung auf das angegebene Konto.

7.3 Die Firma JHTec kann zu Beginn eines Projektes Abschlagszahlungen verlangen.

7.4 Bei größeren Projekten können Zahlungen für erbrachte Teilleistungen vereinbart werden.

7.5 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, fallen 8 % Verzugszinsen im Jahr an.

8. Fristen, Kündigung, Datenschutz
8.1 Vereinbarte Fristen und Termine im Verlauf des Projektes sind beiderseits einzuhalten, soweit die Vertragspartner nicht durch äußere Umstände daran gehindert werden. Sollte eine Seite in Zeitverzug geraten, sind der anderen Seite den neuen Umständen entsprechend spätere Fristen zuzubilligen. Beide Seiten bemühen sich aber, den Rückstand aufzuholen.

8.2 Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist für beide Seiten aus wichtigem Grund möglich. Kündigt der Kunde, wird er der Firma JHTec den bis dahin entstandenen Aufwand nach § 649 BGB vergüten, ebenso wenn die Firma JHTec den Vertrag wegen grober Pflichtverletzung des Kunden (z.B. grob rechtswidrige Inhalte, ungenügende Mitwirkung bei Lieferung der Inhalte / Abnahme von Ergebnissen / Erbringung der Leistung) kündigen sollte.

8.3 Die Firma JHTec kann für die Kunden- und Auftragsverwaltung Daten elektronisch abspeichern. Die Firma JHTec wird diese Daten Unberechtigten nicht zugänglich machen.

8.4 Beide Seiten schützen PINs, Kennwörter, Codeschlüssel und sonstige geheime Daten und machen sie Fremden nicht zugänglich.

9. Rechtliches
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Leer (Ostfriesland).

9.2 Ist eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam, betrifft das nicht die restlichen Bestimmungen. Fehlende oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommen.


Stand: 27.08.2019

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